Mercedes-Benz

Mietpreise.

Zahlungsbedingungen.

Die vereinbarte Miete (bzw. bei mehrmonatigen Mieten die Miete für den ersten Monat) muss bei Abholung bezahlt werden. Bei Fahrzeugabholung ist eine Kaution zu hinterlegen, die auf der Kreditkarte des Mieters reserviert wird. Die Kautionshöhe beträgt CHF 1‘000.- bei Fahrzeugen der Kategorien smart bis C+ und VAN sowie CHF 2‘500.- bei Fahrzeugen der Kategorien E bis V. Es werden nur Kreditkarten mit ausreichendem Kreditlimit der seitens der Vermieterin akzeptierten Kreditkartengesellschaften angenommen.

Versicherung.

Die Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung des Mietfahrzeugs ist im Mietpreis inbegriffen. Der Mieter bzw. die Mieterin trägt dabei lediglich eine Selbstbeteiligung in Höhe von CHF 1‘000.- pro Schadenfall.

Abholung und Rückgabe.

Die Fahrzeugabholung und -rückgabe ist nur während der Mercedes-Benz Rent Öffnungszeiten möglich. Bis zur Begutachtung durch einen Mercedes-Benz Rent Mitarbeiter treffen den Mieter sämtliche Pflichten aus dem Mietvertrag (z. B. Haftung für Schäden). Der Mieter muss bei der Abholung des Fahrzeugs einen gültigen Führerausweis der Schweiz oder eines EU-Staates der jeweiligen Kategorie vorweisen, ein gültiges Zahlungsmittel sowie eine Identitätskarte bzw. Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

Altersbestimmungen.

Für das Mindestalter und die Mindestdauer des Führerausweisbesitzes des Fahrers oder der Fahrer gelten folgende Regelungen:

  • 21 Jahre/2 Jahre für Fahrzeuge der Kategorien smart, A, A+ und B
  • 23 Jahre/3 Jahre für Fahrzeuge der Kategorien C, C+, E und VAN
  • 25 Jahre/4 Jahre für Fahrzeuge der Kategorien E+, S und V

Vertragsbedingungen.

Ergänzend gelten die Bestimmungen des Mietvertrages sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Fahrzeugen, die Sie bei uns erhalten.

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